Wie lange dauert es, bis ich meine Baugenehmigung erhalte?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Um welche Art Bauvorhaben handelt es sich? In einem vereinfachten Verfahren ist der Prüfungsumfang deutlich geringer als bei einem Sonderbau, bei dem beispielsweise Statiken zur Prüfung und ein ausgearbeitetes Brandschutzkonzept vorgelegt werden müssen.
Welche Probleme liegen in diesem Verfahren? Handelt es sich um ein Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, im Innenbereich oder im Außenbereich? Liegt das Vorhaben im 20m bzw. 40m Bereich einer Staats- oder Bundesstraße? Handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung mit eventuellen Lärmbeeinträchtigungen (Gaststätten, Diskotheken, Schreinereien, Lackierereien...)? Liegt das Vorhaben in der Nähe eines Gewässers, in einem amtlich festgesetzten oder auch nur faktischen Überschwemmungsgebiet? Haben Sie sich schon um den eventuell notwendigen Retentionsraum gekümmert? Fehlt eine notwendige Nachbarunterschrift?  ... 
Häufig sind noch Fachstellen zu beteiligen, die einen Monat für ihre Stellungnahme Zeit haben, vorausgesetzt diese haben alle für eine Beurteilung notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten.

Dies bringt uns zu dem wohl wichtigsten Punkt. Bei ca. 99 % aller eingereichten Bauanträge sind die Unterlagen nicht vollständig. Dies erschwert unsere Arbeit ungemein. Auch bei großzügigem Augenzudrücken, was unbedingt noch notwendig ist, müssen wir bei ca. der Hälfte aller Anträge, um überhaupt die Genehmigungsfähigkeit beurteilen zu können, Unterlagen nachfordern. Das kostet unnötige Zeit und Geld. Die Verantwortung für die Qualität der eingereichten Unterlagen liegt beim Bauherrn und bei seinem Entwurfsverfasser. Von Ihnen eingereichte saubere, übersichtliche und für eine Beurteilung vollständige Unterlagen sind ein Garant für eine zügige Bearbeitung Ihrer Bauanträge.

 Mit der Einführung der BayBO 2008 gilt ein Antrag als zurückgenommen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und der Bauherr diesen Mangel trotz einer entsprechenden Aufforderung durch das Bauamt nicht behebt. Für diese Rücknahme werden Kosten erhoben.

Landratsamt Kelheim

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