Wie lange ist eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid gültig?


Die Baugenehmigung erlischt, vorausgesetzt sie ist nicht kürzer befristet, wenn innerhalb von vier Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.

Ein Vorbescheid ist drei Jahre gültig, wenn er nicht kürzer befristet worden ist.

Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der (formlose) schriftliche Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bei uns und nicht bei der Gemeinde eingegangen sein muss.

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