Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig sind oder tätig werden wollen, können gemäß § 36 GewO die öffentliche Bestellung als Sachverständiger für bestimmte Sachgebiete beantragen.
Der Antrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Dem Landratsamt Kelheim obliegt hier lediglich die Sammlung und Bündelung von Informationen bzgl. der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person.
Antrag bei der Regierung von Niederbayern, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes.
Gewerbeordnung
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Veterinäramt
- 33 - Gewerbe- und Gaststättenrecht, Landwirtschaft, Jagd- und Fischereirecht, Gesundheitswesen, Lebensmittelrecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Gewerbeordnung und Nebengebiete
- Öffentliche Bestellung von Sachverständigen