Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit bundesweit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen in der Zeit vom 1. Juli  bis 31. August,  von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen, auf vom Bundesministerium für Verkehr festgelegten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren. Ausnahmen können in Einzelfällen erteilt werden.

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