Befahren gesperrter Straßen (im Landkreis Kelheim)
Für das Befahren gesperrter Forst- und Betriebswege kann eine formlose Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Stefan
|
09441 207-3513 | 09441 207-3550 | Ha 011 | stefan.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung