Bauvoranfragen

Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, die die Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens zweifelhaft werden lassen.

Dies gilt insbesondere für die Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks (z. B. im sog. Außenbereich). Müsste der Bauherr hier jeweils einen kompletten Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen, so wäre dies umständlich und zeitraubend. Bei negativem Ausgang des Genehmigungsverfahrens wären oft beträchtliche Planungskosten umsonst gewesen.

In solchen Fällen hilft der Vorbescheid. Nach Art. 71 BayBO kann der Bauherr, noch bevor er einen Bauantrag einreicht, schriftlich einzelne Fragen des Bauvorhabens vorab entscheiden lassen. Ist der Bauvorbescheid negativ, so ist er wie die Versagung der Baugenehmigung anfechtbar. Ist er positiv, so kann während seiner Geltungsdauer ein späterer Bauantrag nicht mehr aus den Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung bei der Bauvoranfrage waren. Der Bauvorbescheid gilt im allgemeinen drei Jahre; seine Geltung kann auf Antrag wiederholt um jeweils zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Das Verfahren entspricht im wesentlichen dem Baugenehmigungsverfahren, d. h. nach Beteiligung der Nachbarn wird der Antrag wahlweise digital oder analog (3-fach) beim Landratsamt eingereicht, die dann die Gemeinde am Verfahren beteiligt.

Ihre Ansprechpartner für den nördlichen Landkreis (Bad Abbach, Essing, Hausen, Herrngiersdorf, Ihrlerstein, Kelheim, Langquaid, Painten, Riedenburg, Rohr, Saal, Teugn):
Baurecht: Frau Plank
Bautechnik: Herr Bittner und Herr Schauer

Ihre Ansprechpartner für den südlichen Landkreis (Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Elsendorf, Kirchdorf, Mainburg, Siegenburg, Train, Wildenberg, Volkenschwand):
Baurecht: Herr Scheller und Frau Blaha
Bautechnik: Frau Bernpaintner und Herr Mösl

Ihre Ansprechpartner für die Stadt Neustadt a.d.Donau:
Baurecht: Herr Steffl und Frau Rösl
Bautechnik: Frau Anthofer

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Steffl, Alois
09441/207-4110 09441/207-4050 O2.68
Bernpaintner, Anna
09441/207-4217 09441/207-4250 O2.60
Bittner, Werner
09441/207-4210 09441/207-4050 O2.64
Blaha, Carina
09441/207-4116 09441/207-4150 O2.62
Mösl, Reiner
09441/207-4211 09441/207-4050 O2.62
Plank, Lisa
09441/207-4111 09441/207-4050 O2.66
Rösl, Gudrun
09441/207-4117 09441/207-4150 O2.58
Scheller, Sascha
09441/207-4118 09441/207-4050 O2.60

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
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