Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten (Kindergarten, Kinderkrippen, Horte)
In Tageseinrichtungen (Kindergarten, -krippe, -hort) und durch Tagespflege soll die Entwicklung von Kindern zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
Die Förderung durch das Kreisjugendamt Kelheim ist grundsätzlich von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Anerkennungsverfahren für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte
- Aufsichtliche Maßnahmen
- Beratung der kreisangehörigen Gemeinden als Träger und der freigemeinnützigen und sonstigen Träger
- Beratung für die Fachberatungen der Trägerverbände
- Betriebserlaubnisverfahren
- Bewilligung der kindbezogenen Förderung
- Fachberatung
- Kooperation Kindergarten Grundschule
- Mittelzuweisung
- Planung der Vorkurse zur Sprachförderung
- Prüfung von Baumaßnahmen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Beyer-Bachmaier,
Werner
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09441 207-5318 | 09441 207-5350 | O1.50 | werner.beyer-bachmaier@landkreis-kelheim.de |
Karl,
Ute
|
09441 207-5360 | 09441 207-5350 | O1.48 | ute.karl@landkreis-kelheim.de |
Schmidt,
Marcin
|
09441 207-5356 | 09441 207-5350 | O1.50 | marcin.schmidt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung