Abholung Aufenthaltstitel
Abholung der elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Sobald der Aufenthaltstitel (eAT) und sonstige Dokumente zur Abholung bei der Ausländerbehörde bereit stehen, wird den betroffenen Personen schriftlich ein Termin zur Abholung mitgeteilt.
Sofern der Aufenthaltstitel (eAT) gebührenpflichtig ist, wird zusammen mit dem Terminanschreiben eine Gebührenrechnung übersandt.
Die Gebührenrechnung ist zwingend vor Abholung zu bezahlen.
Die Abholung der elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Adlhoch,
Diana
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09441 207-3214 | 09441 207-3250 | H 003 | diana.adlhoch@landkreis-kelheim.de |
Bauer-Florian,
Andrea
|
09441 207-3219 | 09441 207-3240 | H 003 | andrea.bauer-florian@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Alle Amtsbesuche nur nach Terminvereinbarung