Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern

Künftig müssen berufliche Betreuerinnen und Betreuer ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Die Voraussetzungen einer Registrierung finden sich im §§ 23-30 BtOG . Wer künftig als beruflicher Betreuer bzw. berufliche Betreuerin tätig sein möchte, muss einen Registrierungsantrag bei der zuständigen Stammbehörde stellen. Die Stammbehörde ist die Behörde, wo der Betreuer bzw. die Betreuerin seinen / ihren Sitz hat. Die Stammbehörde überprüft die Voraussetzungen und führt die Gespräche mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Borst, Müge
09441 207-5223 09441 207-5240 DP O2.01
Utz, Christiane
09441 207-5217 09441 207-5240 DP O2.07

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
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