Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern
Künftig müssen berufliche Betreuerinnen und Betreuer ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Die Voraussetzungen einer Registrierung finden sich im §§ 23-30 BtOG . Wer künftig als beruflicher Betreuer bzw. berufliche Betreuerin tätig sein möchte, muss einen Registrierungsantrag bei der zuständigen Stammbehörde stellen. Die Stammbehörde ist die Behörde, wo der Betreuer bzw. die Betreuerin seinen / ihren Sitz hat. Die Stammbehörde überprüft die Voraussetzungen und führt die Gespräche mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Borst,
Müge
|
09441 207-5223 | 09441 207-5240 | DP O2.01 | muege.borst@landkreis-kelheim.de |
Utz,
Christiane
|
09441 207-5217 | 09441 207-5240 | DP O2.07 | christiane.utz@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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