Verfahrenslotsen

Mit der Reform des SGB VIII im Jahr 2021 wurde die neue Aufgabe der Verfahrenslotsen beginnend ab dem Jahr 2024 eingeführt. Die Jugendhilfe soll im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen ab dem Jahr 2028 für alle Behinderungsarten zuständig sein und erfährt durch die Verfahrenslotsen Unterstützung bei der Zusammenführung der verschiedenen Leistungssysteme.

Die wesentliche Arbeit der Verfahrenslotsen nach § 10 b SGB VIII unterteilt sich in zwei Aufgabenbereiche:

  • Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung
  • Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme

Beratung und Unterstützung der jungen Menschen mit Behinderungen und deren Familien:

Die Aufgabe der Verfahrenslotsen besteht im Wesentlichen darin, den Zugang zu Leistungen für junge Menschen mit drohender oder bestehender Behinderung zu erleichtern. Wir klären Sie darüber auf, welche möglichen Ansprüche vorliegen und geben Ihnen Orientierung im Leistungssystem der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe. Sie können sich bei jedem Schritt des Verfahrens an uns wenden. Es soll für Sie Raum und Zeit geben, dass Sie über Ihre Wünsche, Herausforderungen und Bedarfe im Zusammenhang der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe sprechen können. Wir möchten Ihnen eine Hilfe wie aus einer Hand bieten.

Anspruch auf eine Beratung durch die Verfahrenslotsen haben junge Menschen zwischen 0 und 27 Jahren, sowie deren Eltern oder Vertreter.

Die Beratung und Begleitung erfolgt ganz auf Sie abgestimmt und ist unabhängig, vertraulich und kostenlos. Wir beraten Sie am Telefon, zuhause oder im Landratsamt. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zu Terminen mit dem Rehabilitationsträger.

Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe:

Der Verfahrenslotse unterstützt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Es sollen neue Netzwerke und Kooperationspartner erschlossen und Doppelstrukturen vermieden werden. Es besteht der Auftrag der strukturellen, einzelfallübergreifenden Kooperation und Netzwerkarbeit.

Das Team der Verfahrenslotsen des Landkreises Kelheim besteht aus einem multiprofessionellem pädagogischen Team mit verschiedenen praktischen Erfahrungen, um Ratsuchende bestmöglich zu beraten.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Christoph, Fiona
09441 207-5371 09441 207-5350 O1.31
Kümmel, Marina
09441 207-5372 09441 207-5350 O1.31

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung