Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert Sozialwohnungen mit einem objekt- und belegungsabhängigen Darlehen sowie u.a. einer regelmäßigen Zusatzförderung zur Wohnkostenentlastung für berechtigte Haushalte (Art. 15 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023).
Antragsberechtigt sind Mieter, die aufgrund eines Wohnberechtigungsscheines eine EOF-geförderte Sozialwohnung gemietet haben.
Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim erhältlich.
Notwendige Unterlagen sind:
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Ausweiskopie
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, Arbeitslosengeldbescheid oder Bürgergeldbescheid, Rentenbescheid)
- Schulbescheinigung
- evtl. Schwerbehindertenausweis und Heiratsurkunde.
Der Bescheid über die Zusatzförderung gilt für 2 Jahre und ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Duffe,
Heike
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09441 207-4261 | 09441 207-684270 | O2.48 | gutachterausschuss@landkreis-Kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 4 - Bau- und Umweltangelegenheiten
- 42 - Städtebauliche und technische Beurteilung von bauleitplanungs- und bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, Bauüberwachung, Wohnungsbauförderung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz, Kreisarchäologie
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