Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung- und Teilhabe gedeckt, sind oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Wohngeld oder - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten.
Empfänger/innen von SGB II- und SGB XII-Leistungen können seit August 2019 die Leistungen zur Fristwahrung mit Ausnahme der Lernförderung mit dem Antrag der Hauptleistung beantragen. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es keine Veränderungen. Es ist jedoch ratsam, generell die einzelne Leistung vor Inanspruchnahme beim Jobcenter bzw. Sozialamt anzuzeigen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen
- Ausflüge
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagessen
Buchstaben A - H Hanna Günter
Buchstaben I - Z Christine Lohner
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Günter,
Hanna
|
09441 207-5231 | 09441 207-5250 | O1.10 | hanna.guenter@landkreis-kelheim.de |
Konschelle,
Beate
|
09441 207-5224 | 09441 207-5250 | O1.16 | beate.konschelle@landkreis-kelheim.de |
Lohner,
Christine
|
09441 207-5228 | 09441 207-5250 | O1.10 | christine.lohner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung