Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung- und Teilhabe gedeckt, sind oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
    Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten.


Empfänger/innen von SGB II- und SGB XII-Leistungen können seit August 2019 die Leistungen zur Fristwahrung mit Ausnahme der Lernförderung mit dem Antrag der Hauptleistung beantragen. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es keine Veränderungen. Es ist jedoch ratsam, generell die einzelne Leistung vor Inanspruchnahme beim Jobcenter bzw. Sozialamt anzuzeigen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen

  • Ausflüge
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagessen

Buchstaben A - H    Hanna Günter

Buchstaben I - Z     Christine Lohner

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Günter, Hanna
09441 207-5231 09441 207-5250 O1.10
Konschelle, Beate
09441 207-5224 09441 207-5250 O1.16
Lohner, Christine
09441 207-5228 09441 207-5250 O1.10

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-5250
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

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Donaupark 13
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