Heilpraktiker- und Hebammenrecht
Die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde (als Heilpraktiker) bedarf der Erlaubnis, es sei denn, dass eine ärztliche Bestallung vorliegt. Die Erlaubnis wird auf Antrag und grundsätzlich nach bestandener Kenntnisprüfung erteilt. Der Erlaubnisantrag ist direkt beim Landratsamt einzureichen. Führungszeugnis und ärztliches Attest dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Der unten stehende Antrag enthält weitere Hinweise zu den Unterlagen zur Antragstellung und Erläuterung zur Verwendung des Formblattes.
Termine:
Die Prüfungen finden bayernweit zweimal jährlich jeweils am 3. Mittwoch im März (Anmeldeschluss 10. Dezember des vorhergehenden Jahres) und am 2. Mittwoch im Oktober (Anmeldeschluss hierfür 10. Juni) statt.
siehe unten stehender Antrag
Erlaubnisgebühr: 200,00 €
Prüfungsgebühr ca. 800,00 € (Heilpraktiker, Psychotherapie)
Prüfungsgebühr ca. 400,00 € (Physiotherapie, Podologie)
Heilpraktikergesetz, Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Birgit
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09441 207-3314 | 09441 207-3350 | H 204 | birgit.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung