Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation nach dem Plansicherstellungsgesetz: Fa. Basell Polyolefine, Münchsmünster

28. September 2021: Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation nach dem Plansicherstellungsgesetz: Fa. Basell Polyolefine, Münchsmünster

44-641-N 21

Bekanntmachung

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 3 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG), § 60 Abs. 3 WHG i. V. m. § 4 Abs. 1 IZÜV, § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 14 bis 19 der 9. BImSchV

Bezüglich des Antrags der Firma Basell Polyolefine GmbH, Münchsmünster, auf Erteilung der Genehmigung nach § 60 Abs. 3 WH für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 997 und 1000/2, Gemarkung Schwaig, wird hiermit bekanntgemacht, dass der vorsorglich vorgesehene Erörterungstermin am 19. und 20. Oktober 2021 im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Kelheim entfällt.

Anstelle des Erörterungstermins findet eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) statt. Die Durchführung der Online-Konsultation wird hiermit gemäß §§ 5 Abs. 3 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 S.2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.

1. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten (Antragstellerin, Behörden/Fachstellen, Einwenderinnen und Einwender) und der interessierten Öffentlichkeit die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 03.11.2021 bis 23.11.2021 passwortgeschützt im Internet bereitgestellt.

2. Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Interessierte können den Link und das Passwort bis einschließlich 22.11.2021 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben.

3. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich 23.11.2021 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

4. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

6. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) bereitgestellt.


Kelheim, den 13.09.2021
Landratsamt

Welnhofer
Regierungsrat