Bekanntmachung zum Erlaß einer Naturschutzgebietsverordnung "Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten" - strategische Umweltprüfung

27. Oktober 2021: Bekanntmachung zum Erlaß einer Naturschutzgebietsverordnung "Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten" - strategische Umweltprüfung

Landratsamt Kelheim
Gz: 43-173.02.01

Bekanntmachung

Erlass der Naturschutzgebietsverordnung „Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten“ einschließlich strategischer Umweltprüfung in den Gemarkungen Kelheim, Stausacker, Weltenburg und Gronsdorf der Stadt Kelheim, der Gemarkung Altessing der Gemeinde Essing sowie im gemeindefreien Gebiet Hienheimer Forst im Landkreis Kelheim


Die Regierung von Niederbayern beabsichtigt, gemäß § 23 BNatschG in Verbindung mit Art. 52 BayNatSchG die o.a. Rechtsverordnung zu erlassen und damit die auf den der Verordnung beigefügten Karten gekennzeichneten Bereiche als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das vorgesehene Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 934 ha. Die Abgrenzung ist in Karte M 1:10 000 und zwei Detailkarten M 1:2 500 dargestellt.

Im Rahmen des Verordnungsverfahren erfolgt die freiwillige Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung gem. §§ 33 ff. UVPG. Hierzu wurde ein Umweltbericht erstellt.


Der Entwurf der Verordnung mit Karten und naturschutzfachlichem Gutachten sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 09.11.2021 bis einschließlich 15.12.2021

beim Landratsamt Kelheim –Untere Naturschutzbehörde-, Donaupark 12, 93309 Kelheim, Zimmer O2.38,

jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich
am Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

sowie

bei der Stadt Kelheim, Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim, Zimmer 27,
jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich
am Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr  

und

beim Markt Essing, Marktplatz 1, 93343 Essing,
jeweils von Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
Freitag von 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr,

öffentlich zur Einsicht aus.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme bei den genannten Stellen nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich ist.

Ansprechpartner am Landratsamt Kelheim

Nicole Eberl, Tel.: 09441 / 207 – 4300 oder
Monika Plank, Tel.: 09441 / 207 – 4311

Ansprechpartner Stadt Kelheim

Markus Schnell, Tel. 09441 / 701 – 205

Ansprechpartner Markt Essing

Angelika Nowy, Tel. 09447 / 920093

Sämtliche Auslegungsunterlagen können ab 09.11.2021 unter

https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/ eingesehen werden.

Gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG können Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung sowie gem. § 42 Abs. 3 UVPG Äußerungen zum Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung und dem Umweltbericht vorgebracht werden.

Sämtliche Bedenken/Anregungen /Äußerungen können bis spätestens 21.01.2022 beim Landratsamt Kelheim, der Stadt Kelheim und der Gemeinde Essing vorgebracht werden.

Hinweis Naturschutzgebietsverordnung:
Nach Art. 54 Abs. 3 BayNatSchG sind im vorgesehenen Naturschutzgebiet ab sofort bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung, längstens 1 Jahr lang, alle Veränderungen verboten. Die im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bodennutzung bleibt unberührt.

Hinweis Strategische Umweltprüfung:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 42 Abs. 3 UVPG mit Ablauf der Äußerungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Hinweis Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 23 BNatSchG, Art. 52 BayNatSchG und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationspflichten die eben¬falls öffentlich auslegen.

Die Regierung von Niederbayern verarbeitet auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. in Verbindung mit § 23 BNatSchG, Art. 52 und 55 BayNatSchG und dem BayDSG die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zum Erlass der Naturschutzgebietsverordnung „Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten“ einschließlich strategischer Umweltprüfung erhobenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Verordnungsverfahrens. Die Erhebung personenbezogenen Daten dient dazu vorgebrachte Bedenken / Anregungen / Äußerungen zu überprüfen und zu bewerten. Die personenbezogenen Daten werden hierzu ggf. an beteiligte Behörden oder Sachverständige herausgegeben. Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung des Verordnungsverfahrens erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

https://regierung.niederbayern.bayern.de/datenschutz/index.php

Kelheim, 26.10.2021
Landratsamt

Ferch
Regierungsrat