Bestellung von Biberberatern
Durch die erfolgreiche Wiederansiedlung des Bibers in Bayern wurde in den 1990er Jahren die Einführung eines Bibermanagements notwendig, um einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen von Mensch und Biber schaffen zu können. Ziel des bayerischen Bibermanagements ist einerseits die Populationen des Bibers in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren und andererseits Konflikte und Schäden zu verhindern bzw. zu minimieren. Eine tragende Säule des Bibermanagements ist die fachkundige Beratung durch die unteren Naturschutzbehörden, die dabei seit dem Jahr 2007 von Biberberatern unterstützt werden. Bei den einzelnen Biberberatern handelt es sich sowohl um Gemeinde- bzw. Behördenmitarbeiter als auch um Privatpersonen.
Seit der erstmaligen Bestellung von zu diesem Zeitpunkt 22 Biberberatern am 10.07.2007 wurde das Biberberaterteam in den letzten 17 Jahren stetig ausgebaut. Die Untere Naturschutzbehörde wird mittlerweile von insgesamt 26 Biberberatern im Landkreis Kelheim bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.
Beim Biber handelt es sich um ein nach Artenschutzrecht streng geschütztes Tier (Anhang IV der Richtlinie Nr. 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), § 7 Abs. 2 Nr. 13 lit. b) aa) und Nr. 14 lit. b) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)).
Im Landkreis Kelheim nahm die Biberpopulation stetig zu. Damit einher stiegen auch die Problemfälle mit Bibern. Betroffen waren vor allem einzelne Landkreisgemeinden, Landwirte, aber auch Bürger, die nahe an Gewässern wohnen. Um trotz steigender Fallzahlen weiterhin vor Ort schnelle und - soweit möglich - unbürokratische Hilfe bei einzelnen Problemfällen mit Bibern leisten zu können, sind ehrenamtliche Biberberater vor Ort unverzichtbar. Durch konkrete Aufklärung, Beratung und Problemlösung vor Ort leisten Biberberater mit ihrem ehrenamtlichen Engagement eine wertvolle Hilfe für Bürger, Gemeinden sowie die untere Naturschutzbehörde.
Ende August konnte Landrat Martin Neumeyer die Biberberater für weitere fünf Jahre bestellen.