Energie-Härtefallhilfe der bayerischen Staatsregierung für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege

19. April 2023: Bayern unterstützt Brauchtum und Tradition in der Energiekrise.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Kabinettssitzung am 20. Dezember 2022 eine bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, einschließlich Faschingsvereine beschlossen. Anträge auf die bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 können ab sofort gestellt werden.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren satzungsmäßiger Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich der Pflege des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Zudem muss eine fachliche Zuordnung der Antragsteller zum Bereich der Heimat- und Brauchtumspflege sichergestellt werden, insbesondere durch die Zugehörigkeit zu einem entsprechenden Dachverband.

Weitere Informationen sowie den Link zur Antragsstellung finden Sie unter www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine