Energiepreiszuschuss: Unterstützung für Sport- und Schützenvereine - Antragsfrist bis 15. Mai

13. April 2023: Energiepreiszuschuss: Unterstützung für Sport- und Schützenvereine - Antragsfrist bis 15. Mai

Seit 12.04.2023 können Sport- und Schützenvereine in Bayern bis 15.05.2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wir mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch unsere Vereine in Krisenzeiten.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich.

Ein Antragsformular erhalten Vereine beim Landratsamt Kelheim und den Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 bis zum 30.04.2024 einreichen.

Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Kelheim, Sachgebiet 33, Herrn Rabl, Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim.

Antragsformular

Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration