Fußgänger im Straßenverkehr
„Der wird schon bremsen“, „Das schaff ich schon noch“ oder „Der hat mich schon gesehen“ – Typische Sätze, die man von Fußgängern hört. Oft stimmt dies jedoch nicht und kann zu tragischen Unfällen führen. Fußgänger waren laut statistischem Bundesamt im Jahr 2019 an 31.312 Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligt, wobei 23.099 leicht und 6.727 schwer verletzt wurden. 417 Fußgänger erlitten den Tod.
Regeln für Fußgänger
Fußgänger müssen grundsätzlich Gehwege benutzen. Wird aufgrund fehlender Gehwege die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahnrand. Sind an einer Straße Absperrungen wie Stangen- oder Kettengeländer angebracht, dürfen diese von Fußgängern nicht passiert werden. Ist auf der Fahrbahn ein Zebrasteifen vorhanden, haben Fußgänger stets Vorrang.
Unfälle mit Fußgängern: Zahlen und Fakten
Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Auftrag gegebene Untersuchung ergab, dass sich 95 Prozent aller Unfälle mit Fußgängern auf Innerortsstraßen ereignen. Eine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger besteht zum einen bei Dämmerung und Dunkelheit, da sie nicht so gut wahrgenommen werden können, zum anderen während des Berufsverkehrs aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens.
Besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen. Bei 177 von insgesamt 417 Getöteten handelt es sich um Fußgänger, die älter als 74 Jahre sind. Bei Senioren ist erkennbar, dass sie vor allem Schwierigkeiten bei der Einschätzung komplexer Verkehrssituationen an Knotenpunkten haben. Auch das Schätzen von Geschwindigkeit und Abstand wird mit zunehmendem Alter schwieriger.
In der Altersgruppe zwischen sechs und 14 Jahren kamen im Jahr 2019 14 Fußgänger ums Leben und 4.814 wurden verletzt. Aufgrund der Hol- und Bringdienste mit dem Auto durch die Eltern fehlt den Kindern oft die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu entwickeln. Dabei ist die Verkehrserziehung bereits im Kindesalter fundamental.
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr
Fußgänger sollten beachten:
Tragen Sie als Fußgänger auffällige Kleidung mit reflektierendem Material, um für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu sein.
Benutzen Sie wegen der möglichen Ablenkung nicht ihr Smartphone, während Sie am Verkehr teilnehmen.
Überqueren Sie die Fahrbahn stets auf dem kürzesten Weg und quer zur Fahrtrichtung.
Vergewissern Sie sich durch Blicke nach links, rechts und links, ob eine Lücke vorhanden und ein sicheres Überqueren möglich ist.
Überqueren Sie die Fahrbahn zügig und achten Sie währenddessen auf den Verkehr.
Denken Sie für andere Verkehrsteilnehmer mit. Auch wenn Sie im Recht sein sollten, kann ein Unfall für Sie als Fußgänger fatalere Folgen nach sich ziehen.
Auch als Fußgänger ist man an die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern, Punkten oder in besonders schwerwiegenden Fällen auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Jede Person ab dem zwölften Lebensjahr kann Punkte in Flensburg bekommen, unabhängig davon, ob man einen Führerschein besitzt oder nicht.