Gemeindebereich Neustadt: Trinkwasser wieder ohne zusätzliche Maßnahmen genießbar

19. Juli 2023: Betroffen waren die Neustädter Ortsteile Arresting, Hienheim, Irnsing und Marching.

UPDATE, Mittwoch, 19.07.: Die Maßnahmen sind aufgehoben.

Das Trinkwasser im Gemeindebereich Neustadt ist ab sofort wieder bedenkenlos ohne zusätzliche Maßnahmen genießbar. Die empfohlenen Verhaltenshinweise für die betroffenen Orte Arresting, Hienheim, Irnsing und Marching sind somit aufgehoben. Die bakterielle Verkeimung des Trinkwassers liegt nicht mehr vor. Aus technischen Gründen ist es allerdings möglich, dass der typische Chlorgeruch, der durch die Chlorung des Trinkwassers entstanden ist, in den kommenden Tagen noch wahrgenommen werden kann.

Ursprüngliche Meldung vom 13.07.:

Im Bereich der Stadtwerke Neustadt herrscht eine bakterielle Verkeimung des Trinkwassers. Mittlerweile (Stand: 14.07.) wird das Trinkwasser gechlort. An den aufgeführten Verhaltenshinweisen ändert sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nichts.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen daher in den betroffenen Ortsteilen bis auf Weiteres folgendes befolgen:

  • Kochen Sie das Wasser einmalig sprudelnd auf und lassen Sie es anschließend langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung – auch für das Waschen von Obst und Gemüse – und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser.
  • Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
  • Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Die Stadt Neustadt teilt zudem mit, dass in den genannten Stadtteilenfür die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an den Feuerwehren Mineralwasserflaschen bereit stehen. Die Bürger dürfen mitnehmen, was gebraucht wird.

Das Gesundheitsamt informiert umgehend, sobald keine bakterielle Verkeimung mehr vorliegt.