Gutachterausschuss informiert: keine Bodenrichtwerte zur Grundsteuererklärung benötigt

12. Juli 2022: Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet.

Zur Neuberechnung der Grundsteuer in Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

Weitere Informationen zur Grundsteuer und den Formularen finden Sie unter: