Hochwasser im Landkreis: Katastrophenfall aufgehoben - weitere aktuelle Informationen

08. Juni 2024: Dieser Artikel basiert auf dem Stand vom 11. Juni 2024, 9 Uhr.

Der Katastrophenfall im Landkreis Kelheim wurde heute (08.06.) um 14 Uhr aufgehoben. Diese Entscheidung hat die Führungsgruppe Katastrophenschutz gemeinsam mit der Örtlichen Einsatzleitung und Landrat Martin Neumeyer getroffen. Ausschlaggebender Grund dieser Maßnahme sind die weiterhin rückläufigen Pegelstände der Donau im Landkreis. Der Pegel Kelheim befindet sich derzeit in Meldestufe 2. Nach aktueller Vorhersage kann der Pegel am heutigen Dienstag gegebenenfalls nochmal Meldestufe 3 knapp erreichen. Anschließend ist von sinkenden Wasserständen auszugehen. Der Pegel Oberndorf kann demnach die Meldestufe 1 nochmals geringfügig überschreiten. Auch der Pegel Neustadt steigt nochmal kurz an bevor ab Dienstag der Wasserstand sinkt.

„An mehreren Stellen sind bereits erste Rückbaumaßnahmen angelaufen. Die Wasserstände entlang der Donau sind allerdings nach wie vor hoch. Wir behalten die Situation deshalb natürlich auch weiterhin im Blick und bleiben wachsam. Unsere Einsatzkräfte kontrollieren die Deiche regelmäßig.“

Nikolaus Höfler, Örtlicher Einsatzleiter

„Mein Dank gilt allen Männern und Frauen, die in den vergangenen Tagen unermüdlich im Einsatz waren. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen verlief beispielhaft. Vor allem durch dieses Miteinander war es möglich, unseren Landkreis vor größerem Schaden zu bewahren. Mein Dank gilt aber auch den Arbeitgebern der ehrenamtlichen Einsatzkräfte: Danke für Ihr fortwährendes Verständnis. Auch in den kommenden Tagen wird noch eine Vielzahl an Helfern für Aufräum- und Rückbauarbeiten benötigt. Und Danke möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes sagen, die ebenso stark engagiert zur Bewältigung dieser Situation beigetragen haben.“

Landrat Martin Neumeyer

Die Aussagen von Nikolaus Höfler und Landrat Martin Neumeyer können Sie hier in einem Video ansehen.

Hintergrund zu den Meldestufen

(Quelle: Hochwassernachrichtendienst Bayern)

Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:

  • Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
  • Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
  • Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
  • Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.

Arbeiten zur Separation von Öl und Wasser – Hinweis zu evtl. Geruchsbelästigungen

Bei der aktuellen Hochwasserkatastrophe sind u.a. zahlreiche Heizöltanks ausgelaufen. Das ausgelaufene Öl hat sich mit dem Oberflächenwasser vermischt. Um Gefährdungen für Mensch und Tier sowie die Umwelt durch dieses Öl-Wasser-Gemisch so weit als möglich zu vermindern, werden derzeit in der Fa. BAYERNOIL in Neustadt Arbeiten durchgeführt, die der Separation von Öl und Wasser dienen.

Diese Arbeiten führen in der Umgebung der Raffinerie zu Geruchsbelästigungen. Da Öl über die Nase bereits in einer sehr geringen Konzentration (1 ppm, d.h. in einem Verhältnis von 1:1.000.000) wahrgenommen wird, kann diese Belästigung als erheblich empfunden werden.

Personen, die sensibel auf Gerüche reagieren, wird empfohlen im Bedarfsfall die Umgebung zu meiden bzw. Fenster geschlossen zu halten. Gesundheitliche Schäden sind hierdurch jedoch nicht zu befürchten.

Anträge zu Soforthilfen und Härtefonds

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch das Hochwasser Geschädigten durch finanzielle Soforthilfen. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse ab dem 31. Mai 2024 verursacht worden sein.

Bei Nachfragen wenden Sie sich zu den Dienstzeiten des Landratsamtes Kelheim an folgende Telefonnummern: 09441 207-3111, 09441 207-3114, 09441 207-3170

Eine Kontaktaufnahme ist auch unter soforthilfe@landkreis-kelheim.de oder haertefonds@landkreis-kelheim.de möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auch gesondert unter www.landkreis-kelheim.de/hochwasser.