Information der Ausländerbehörde: Einreiseregelungen für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien

13. Februar 2023: Information der Ausländerbehörde: Einreiseregelungen für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien

Die Ausländerbehörde des Landkreises Kelheim erhält anlässlich der verheerenden Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion derzeit eine Vielzahl von Anrufen von Familienangehörigen und Freunden von Betroffenen. Oft geht es dabei um die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, einen türkischen bzw. syrischen Angehörigen nach Deutschland zu holen.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Kelheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass türkische und syrische Staatsangehörige bis auf Weiteres für eine Einreise nach Deutschland, ein gültiges (Besuchs)Visum benötigen. Dieses Visum ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, zum Beispiel dem Generalkonsulat in Izmir oder Istanbul oder der Botschaft in Ankara zu beantragen. Die Erteilung eines Einreisevisums durch die örtlichen Ausländerbehörden in Deutschland ist nicht möglich.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) sind Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien zu finden:

www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294?view=