Landkreis Kelheim veröffentlicht Bodenrichtwertkarte 2024
Weniger Immobilienverkäufe, Preise weitgehend stabil
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Kelheim hat in seiner Sitzung vom 10.09.2024 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 beschlossen.
Der Gutachterausschuss setzt sich im Landkreis Kelheim als neutrales Fachgremium aus insgesamt 12 ehrenamtlichen Gutachtern der freien Wirtschaft, des Landratsamtes sowie des Finanz- und Vermessungsamtes zusammen.
Ziel des Gutachterausschusses ist es, Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten, diese zu verbessern sowie das Marktgeschehen wiederzugeben.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich einer Geschäftsstelle. Diese ist im Landratsamt Kelheim dem technischen Kreisbauamt zugeordnet.
Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung gehören ebenso wie die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Ableitung von wertermittlungsrelevanten Faktoren oder das Erstellen von Verkehrswertgutachten von Grundstücken und damit verbundenen Rechten zu den Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle. Daneben werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung bzw. zu den Bodenrichtwerten erteilt.
Grundlage hierfür ist die Kaufpreissammlung. In dieser werden sämtliche notariellen Grundstücksverträge erfasst und ausgewertet. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden entsprechend vertraulich behandelt.
Für die Ermittlung der aktuellen Bodenrichtwerte wurden die Verkäufe unbebauter Grundstücke der Jahre 2022 und 2023 ausgewertet.
Bemerkenswert bei der Analyse war, dass die Anzahl der getätigten Verkäufe seit 2022 deutlich zurückgegangen ist. So wurden 2023 über 27 % weniger Immobilien gegenüber 2021 verkauft und auch deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Folgende Grafik verdeutlicht die langjährige Entwicklung von Kaufzahlen sowie Geld- und Flächenumsatz.
Im Vergleich zu den davorliegenden Stichtagen stiegen einige der Richtwerte für Wohnbauland moderat an, andere blieben unverändert. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten für Ackerflächen zu verzeichnen, während die Werte für Grünland, Forstflächen sowie Hofstellen im Außenbereich stagnierten.
Ein Trend nach oben ist bei den Preisen für Gewerbeflächen erkennbar: Die vorhandenen Kaufpreise wiesen eine deutlich steigende Tendenz auf, weshalb die Bodenrichtwerte vielerorts entsprechend stiegen.
Die beschlossenen Bodenrichtwerte liegen in den Gemeinden des Landkreises einen Monat lang aus.
Darüber hinaus sind gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN (www.boris-bayern.de) möglich. Auf diesem Wege sind Bodenrichtwerte für Wohn-, Misch- und Gewerbebauflächen sowie für landwirtschaftliche Flächen abrufbar.
Weitere Auskünfte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Kelheim telefonisch unter Tel.Nr. 09441 207-4262 erhältlich.