Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr

13. April 2023: Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr

Im Jahr 2022 haben sich alleine in Bayern 19.600 Fahrradunfälle ereignet, wovon sogar 85 Personen ums Leben gekommen sind

(Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/adfc-bestuerzt-ueber-hohe-unfallzahlen-mit-fahrraedern,TWPVOWw  ).

Die meisten Unfälle geschehen bei Kollisionen an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- bzw. Ausfahrten zu Grundstücken

(Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/fahrrad/radfahrersicherheit-kreuzungen/  )

Ist es Ihnen auch schon einmal so gegangen?

Sie sind auf einer Straße unterwegs und denken sich nicht allzu viel dabei oder sind mit Ihren Gedanken gerade wo anders. Plötzlich schießt ein Radfahrer um die Ecke oder es kommt ein Fußgänger oder sogar ein kleines Kind aus einem Grundstück herausgelaufen. Sie haben nicht mehr genug Zeit um abzubremsen und schon ist ein Unfall passiert…

Zur Vermeidung solcher Situationen ist eine frühzeitige Erkennbarkeit von Radfahrern und Fußgängern und Rücksichtnahme enorm wichtig. Denn jeder von uns ist mal Fußgänger, mal Radfahrer oder Autofahrer – und kennt damit „alle Seiten“. Hierbei können wir uns alle gegenseitig helfen:

⦁ Der Privatmann und Grundstückseigentümer kann z. B. die Hecken zurückschneiden oder Bepflanzungen, die (auch in den Grünwuchs-Monaten) den Sichtbereich einschränkt, entsprechend kurzhalten. Auch können Spiegel an Einfahrten manchmal hilfreich sein.

⦁ Der Radfahrer kann, wo er sich den Verkehrsraum mit Fußgängern teilt, auf angemessene Geschwindigkeit achten. Er kann selbst vorhersehbar agieren und z. B. Richtungswechsel mit Handzeichen rechtzeitig mitteilen.

⦁ Der Fußgänger, wenn er sich selbst aufmerksam im Verkehrsraum bewegt, indem er z. B. vor Richtungswechsel nach links und rechts schaut und selbst vorhersehbar agiert.

⦁ Allen gemeinsam hilft das Tragen heller, auch bei eingeschränkter Sicht, wahrnehmbare Kleidung.

Können sich Fahrradfahrer und Fußgänger auf Grund unterschiedlicher Interessen einen gemeinsamen Weg teilen?
Radfahrende wollen zügig, oftmals für ein Gespräch nebeneinander und abseits des Kraftfahrzeugverkehrs fahren. Gleichzeitig wollen sie sich dabei jedoch auch mit Kindern komfortabel und sicher fühlen.

Fußgänger wollen hingegen auch mal stehen bleiben, nicht durch den Fahrzeugverkehr gestört werden und ebenso oft für ein Gespräch nebeneinander gehen. Zugleich wollen sie sich natürlich auch mit Kindern und Haustieren sicher fühlen und sich auch mit einer möglichen Mobilitätseinschränkung oder im höheren Alter ungehindert fortbewegen können.

Dürfen Radfahrer den Gehweg benutzen – Regelungsmöglichkeiten für gemeinsame Wege

Es ist aber durchaus möglich, dass sich Fußgänger und Radfahrer einen Weg teilen. Dies ist allerdings nur zweckmäßig, wo sich weder zu viele Radfahrer noch zu viele Fußgänger aufhalten.

Gemäß der StVO und der VwV-StVO gibt es für eine entsprechende Darstellung der Nutzungsform mehrere Möglichkeiten:

Freigabe vom Gehweg für den Radverkehr: Auf diesen Wegen ist das Radfahren erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Der Radfahrer hat also das Wahlrecht, ob er den Weg nutzt. Falls er sich aber für diese Strecke entscheidet, muss er auch Schrittgeschwindigkeit fahren.

Quelle: Verkehrsrecht für fahrende, adfc
Quelle: https://www.buzer.de/Anlage_2_StVO.htm

https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsschilder-fahrrad/

Gemeinsamer Geh- und Radweg:

Auf diesen Wegen ist der Radfahrer verpflichtet, ihn zu nutzen.
Hier gilt das „Recht der Schwächeren“, das heißt also, der schnellere Verkehrsteilnehmer muss auf den langsameren Teilnehmer Rücksicht nehmen. Radfahrer müssen also dort, wo sie einen Fußgänger gefährden könnten, ihre Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen.

Quelle: http://www.stvu.info/gemeinsamerradundfussweg.html

Quelle: https://www.buzer.de/Anlage_2_StVO.htm

Getrennter Geh- und Radweg:

Wer dieses Schild sieht, darf als Radfahrer weder die Fahrbahn, noch den Fußweg benutzen - er muss auf dem für ihn bestimmten Radweg fahren. Als Verkehrsteilnehmer ist jedoch Vorsicht angesagt, weil sich dieses Schild nicht sehr viel vom gemeinsamen Geh- und Radweg unterscheidet.

Quelle: https://www.buzer.de/Anlage_2_StVO.htm

Tatsache ist: Fußgänger und Radfahrer haben unterschiedliche Ansprüche im Straßenverkehr und wollen sich dort auch nicht in die Quere kommen.

Deswegen ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig!