Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr

11. August 2023: Fußgänger und Radfahrer haben unterschiedliche Ansprüche im Straßenverkehr und wollen sich dort auch nicht in die Quere kommen. Deswegen müssen unbedingt alle aufeinander Rücksicht nehmen.

Im Jahr 2022 haben sich alleine in Bayern 19.600 Fahrradunfälle ereignet, bei denen 85 Personen ums Leben gekommen sind. Die meisten Unfälle geschehen bei Kollisionen an Kreuzungen, Einmündungen und Ein- beziehungsweise Ausfahrten zu Grundstücken.

Ist es Ihnen auch schon einmal so gegangen? Sie sind auf einer Straße unterwegs und denken sich nicht allzu viel dabei oder sind mit Ihren Gedanken gerade woanders. Plötzlich fährt ein Radfahrer um die Ecke oder es kommt ein Fußgänger oder sogar ein kleines Kind aus einem Grundstück herausgelaufen. Sie haben nicht mehr genug Zeit um abzubremsen und schon ist ein Unfall passiert.

Aufgrund Situationen wie dieser muss unbedingt für eine frühzeitige Erkennbarkeit von Radfahrern und Fußgängern gesorgt werden. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn Sichtbehinderungen wie Verkehrszeichen, Bepflanzungen oder Schaltkästen vermieden werden.

Lösungen zur Sicherheit an Kreuzungen und Einfahrten:

  • Farbige Markierung von Einmündungen
  • Spiegel und Warnhinweise an Einfahrten anbringen
  • Gepflasterte Radwege bei Einmündungen, um die Vorfahrt zu verdeutlichen
  • Große Aufstellflächen an Ampeln vor der Haltelinie des restlichen Verkehrs
  • Tempolimit für schnellere Verkehrsteilnehmer senken

Radfahrer wollen zügig, nebeneinander und abseits des Kraftfahrzeugverkehrs fahren. Gleichzeitig wollen sie sich aber auch mit Kindern komfortabel und sicher fühlen.
Fußgänger wollen hingegen mal stehen bleiben, nicht durch den Fahrzeugverkehr gestört werden und ebenso nebeneinander gehen. Zugleich wollen sie sich natürlich mit Kindern und Haustieren sicher fühlen und sich auch mit einer Behinderung oder im höheren Alter ungehindert fortbewegen können.

Es ist durchaus möglich, dass sich Fußgänger und Fahrradfahrer einen Weg teilen. Dies ist allerdings nur dort vertretbar, wo sich weder zu viele Radfahrer noch zu viele Fußgänger aufhalten.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gibt es dafür mehrere Möglichkeiten:

Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr

Auf diesen Wegen ist das Radfahren erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Radfahrer haben also das Wahlrecht, ob sie den Weg nutzen. Falls sie sich für diese Strecke entscheiden, müssen sie auch Schrittgeschwindigkeit fahren.

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Auf diesen Wegen sind Radfahrer verpflichtet, ihn zu nutzen. Hier gilt das „Recht der Schwächeren“, das heißt also, schnellere müssen auf langsamere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Radfahrer müssen also dort ihre Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen, wo sie diese gefährden könnten.

Getrennter Geh- und Radweg

Im Bereich dieses Schildes dürfen Radfahrer weder die Fahrbahn, noch den Fußweg benutzen; sie müssen auf dem für sie bestimmten Radweg fahren. Als Verkehrsteilnehmer ist jedoch Vorsicht angesagt, weil sich dieses Schild nicht sehr viel vom gemeinsamen Geh- und Radweg unterscheidet.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr
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Gemeinsamer Geh- und Radweg
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Getrennter Geh- und Radweg