Übernahme der GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Vereine in Bayern

18. April 2023: Der Freistaat Bayern übernimmt künftig zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes die GEMA-Gebühren für zwei nicht-kommerzielle Veranstaltungen pro Verein pro Jahr.

Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

Umfasst sind:

  • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
  • im Innen- und Außenbereich
  • auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300qm

Die Veranstaltungen müssen:

  • von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
  • kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein

Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.

Die Vereine müssen lediglich:

  • sich einmalig digital registrieren auf dem Portal der GEMA (sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind),
  • die Anmeldung der Veranstaltung(en) vornehmen

Auch mehrtägige Veranstaltungen können berücksichtigt werden. Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre - bis Ende 2027. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Anmeldeportal finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern