Übernahme der GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Vereine in Bayern
Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
Umfasst sind:
- Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
- im Innen- und Außenbereich
- auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300qm
Die Veranstaltungen müssen:
- von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
- kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein
Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.
Die Vereine müssen lediglich:
- sich einmalig digital registrieren auf dem Portal der GEMA (sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind),
- die Anmeldung der Veranstaltung(en) vornehmen
Auch mehrtägige Veranstaltungen können berücksichtigt werden. Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre - bis Ende 2027. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Anmeldeportal finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern