Übernahme der GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Vereine in Bayern

04. Juli 2024: Die Rahmenbedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Vereine wurden weiter verbessert.

Der Freistaat Bayern übernimmt künftig für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen die GEMA-Gebühren für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen pro Jahr.

Wichtig ist, dass die Veranstaltungen von den Vereinen entsprechend bei der GEMA angemeldet werden.

Damit die ehrenamtlichen Vereine und Organisationen vom Pauschalvertrag profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vereinssitz in Bayern (eingetragene Vereine und Organisationen mit Sitz in Bayern)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten überwiegend ehrenamtlich
  • Vereine und Organisationen verfügen über Bestätigung der Gemeinnützigkeit
  • Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein (Spendenbasis ist erlaubt, Verkauf von Speisen und Getränken ist erlaubt)
  • Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500qm

Umfasst sind:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste
  • mit Livemusik und Tonträger (CDs, MP3 oder Streaminganbieter)
  • in Räumen und im Freien (Fläche bis 500qm)

Nicht umfasst sind:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
  • Public Viewing

Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.

Die Vereine müssen lediglich:

  • sich einmalig digital registrieren auf dem Portal der GEMA (sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind),
  • die Anmeldung der Veranstaltung(en) vornehmen

Weitere Informationen sowie den Zugang zum Anmeldeportal finden Sie unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern