Verkehrssicherheitsbeauftragter: Finger weg vom Handy am Steuer

11. Juli 2022: Verkehrssicherheitsbeauftragter: Finger weg vom Handy am Steuer

Das Landratsamt Kelheim informiert im Rahmen der Verkehrssicherheit:

„Finger weg vom Handy am Steuer“

Für die Meisten ist ein Leben ohne Handy mittlerweile unvorstellbar. Zumindest am Steuer muss darauf jedoch verzichtet werden, gilt doch Ablenkung, unter anderem durch die Handynutzung während der Fahrt, inzwischen als eine der häufigsten Unfallursachen – noch vor Alkohol.

Nach einer im Jahr 2016 veröffentlichten Studie der Allianz war Ablenkung die Ursache für etwa 10 % aller schweren Unfälle innerhalb Deutschlands. Außerdem kam man bei einer Hochrechnung auf Basis von Allianz-Unterlagen zu dem Ergebnis, dass Ablenkung auf deutschen Straßen jährlich 346 Personen das Leben kostet. (1)

Dabei werden die Fahrer besonders häufig durch die Nutzung von Handys, aber auch durch Assistenzsysteme oder Navigationssysteme, abgelenkt. Kaum ein Mensch würde, während er am Steuer sitzt, für mehrere Sekunden seine Augen schließen. Ein Handy am Steuer benutzen jedoch zahlreiche Verkehrsteilnehmer.

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Auftrag gegebene durchgeführte Untersuchung ergab, dass ca. 3 % der Autofahrer ihr Smartphone zu einem zufälligen Zeitpunkt während der Fahrt nutzen. Etwa zwei Drittel davon tippen auf dem Smartphone und rund ein Drittel telefoniert damit - oftmals ohne Freisprechanlage, sondern mit dem Handy am Ohr und nur einer Hand am Steuer. Dabei seien junge Fahrerinnen und Fahrer eine besonders relevante Zielgruppe. Zum Vergleich: Nur 0,9 % griffen zu Speisen oder Getränken und 1,3 % rauchten. (2)
Allerdings betrifft derartiges Verhalten mittlerweile alle Altersgruppen.

Bereits bei einer im Auftrag der Dekra im Jahr 2017 durchgeführten Forsa-Umfrage gaben mehr als die Hälfte der Befragten an, regelmäßig oder zumindest „hin und wieder“ während der Fahrt das Handy zu nutzen. Weiterhin kamen sie sogar zu dem Ergebnis, dass zu jedem beliebigen Zeitpunkt etwa 7 % aller Fahrer durch ihr Handy vom Straßengeschehen abgelenkt sind. (4)

Dabei fährt, wer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h für drei Sekunden den Blick auf sein Handy richtet, 42 Meter - ohne das Verkehrsgeschehen zu beobachten. Beschäftigt man sich sieben Sekunden lang mit seinem Handy, legt man sogar eine Distanz von 97 Metern ohne Sicht auf den Verkehr zurück. (5)

Durch das Telefonieren am Steuer steigt das Risiko für einen Unfall um das zwei- bis fünffache. Man gefährdet somit leichtfertig sowohl sein eigenes als auch das Leben anderer.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf während der Fahrt ein Handy ohnehin nur verwendet werden, wenn man es nicht hält und auch nicht aufnimmt und man, um es zu bedienen oder nutzen, nur kurz auf das Gerät blickt. Auch während des Radfahrens ist es verboten, ein Handy zu nutzen. Verstöße führen zu Geldbußen von mindestens 100 € und einem Punkt in Flensburg für Kraftfahrer. Wurde ein weiterer Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird dies mit 150 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei einer Sachbeschädigung in diesem Zusammenhang erhöht sich das Bußgeld auf 200 €. (3)
Für Radfahrer beträgt das Bußgeld 55 € - einen Punkt in Flensburg müssen diese allerdings in der Regel nicht befürchten.

Für eine legale Nutzung des Handys ist es notwendig, das Fahrzeug zum Stehen zu bringen und den Motor vollständig abzuschalten - als Radfahrer muss man anhalten.

Daher ist es ratsam, vor Fahrtbeginn das Handy mit der Freisprechanlage zu verbinden und an einem Ort abzulegen, an den man während der Fahrt nicht gelangt. Außerdem sollte man es stumm stellen, um gar nicht erst in Versuchung zu geraten, es während der Fahrt – wenn auch nur für einen kurzen Moment – zu nutzen. Hat man doch einmal vergessen, das Handy vor der Fahrt lautlos zu stellen, hilft es sich bewusst zu machen, dass man nicht direkt auf jeden Anruf oder jede eingehende Nachricht antworten muss. Nützlicher Nebeneffekt: Kein zusätzlicher Stressfaktor beeinträchtigt die Autofahrt.

Quellenangaben:
(1) https://www.tz.de/auto/verkehrsstudie-handys-sind-unfallursache-nummer-eins-vor-alkohol-7031501.html v. 03.12.2020, 13:39 Uhr

(2) „Smartphone-Nutzung beim Fahren von PKW“, Bundesanstalt für Straßenwesen, Forschung Kompakt 20/20

(3)  https://www.bussgeldkataloge.de/handy-am-steuer/?msclkid=35a6d795106f1a02aaceb553dad9610e&utm_source=bing&utm_medium=cpc&utm_campaign=Handy%20%7C%20Midterm%20%7C%20Exact&utm_term=bu%C3%9Fgeld%20handy%20am%20steuer%202021&utm_content=Bu%C3%9Fgeld%202021%20%7C%20Midterm%20%7C%20Exact

v. 07.07.2022, 14:00 Uhr

(4) https://www.test.de/Handy-am-Steuer-Das-sind-die-Regeln-Strafen-und-Urteile-5238589-0/  v. 03.12.2020, 13:40 Uhr

(5)  https://www.dekra.de/de/dekra-zu-ablenkung-am-steuer-durch-smartphones/  v. 03.12.2020, 14:45 Uhr

(6)  https://www.br.de/radio/bayern1/handy-am-steuer-was-ist-erlaubt-100.html  v. 03.12.2020, 13:46 Uhr