Ab Mai 2025: Generelles Verbot von Kunststoffen in der Biotonne
Schluss mit Kunststoff: Ab Mai 2025 dürfen keinerlei (Bio)-Kunststoffmüllbeutel mehr in die Biotonnen des Landkreises Kelheim geworfen werden!
Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kelheim weist darauf hin, dass ab dem 01.05.2025 die Eingabe von Kunststoffen jeglicher Art in die Behältnisse für Bioabfall nicht mehr zugelassen ist; dies gilt insbesondere auch für kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffbeutel, wie beispielsweise aus Mais, Zuckerrohr oder ähnlichen Materialien. Die neue Regelung fußt auf einer Änderung der Bioabfallverordnung und der damit einhergehenden Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kelheim, welche zum 1. Mai in Kraft tritt.
Diese Vorgabe soll zum Umweltschutz beitragen, eine sauberere und effektivere Sammlung der Bioabfälle ermöglichen und allen voran die Recyclingquote sichern und erhöhen. Bereits in der Vergangenheit appellierte die Kommunale Abfallwirtschaft an die Bevölkerung, ausschließlich Beutel und Inlettsäcke aus Papier oder etwas unbedenkliches Haushaltspapier (z.B. Küchenrolle) für die Befüllung der Biotonne zu verwenden und von der Verwendung solcher als kompostierbar ausgewiesener Müllbeutel abzusehen.
„Kompostierbare Tüten, zum Beispiel aus Stärke, sind optisch kaum von herkömmlichen Kunststoffmüllbeuteln zu unterscheiden und sollen daher nicht zum Einsatz kommen, da sie sich nur sehr langsam zersetzen und daher oft als Störstoff von den Bioverwertern aussortiert werden müssen.“
Abfallberaterin Katharina Spreider
Einweg-Müllbeutel, unabhängig davon, aus welchem Material sie bestehen, stellen generell eine Belastung für die Umwelt dar. Sie müssen meist erst ressourcenintensiv hergestellt werden und verursachen dann bereits nach einmaliger Verwendung Abfall, der wiederum energieintensiv und umweltbelastend zu entsorgen ist. Eine nachhaltigere Alternative sind Vorsortierbehälter. Diese ermöglichen eine einfache Mülltrennung und können über Jahre hinweg verwendet werden, wodurch sie den Verbrauch von Einwegmaterialien reduzieren und die Umwelt langfristig schonen. Ein kleiner Beitrag, der langfristig eine große Wirkung für die Umwelt haben kann.
Im Zuge der Tonnenleerungen werden regelmäßige Kontrollen der Abfallbehältnisse auf Fehlwürfe durchgeführt. Bei der Verwendung von (Bio-)Kunststoffmüllbeuteln wird die Biotonne wegen unzulässiger Befüllung in Zukunft ungeleert stehen bleiben und die Bürger werden zu einer Nachsortierung der Abfälle aufgefordert. Im Wiederholungsfall können auch Verwarn- oder Zwangsgelder festgesetzt werden.