Änderungen bei der Schulwegkostenfreiheit zu den Gymnasien im Landkreis Kelheim
Aufgrund des Wechsels der Trägerschaft des Gymnasiums Rohr i. NB zu einem staatlichen Gymnasium hat Landrat Martin Neumeyer eine Regelung zur Übernahme der Schulwegkosten getroffen, die für Schüler und Schülerinnen im Landkreis Kelheim erweiterte Wahlmöglichkeiten schafft.
Für die Schuljahre 2025/26 bis 2027/28 erhalten Schüler und Schülerinnen, für die das Gymnasium in Rohr i. NB, Kelheim oder Mainburg die nächstgelegene Schule ist, die Möglichkeit, sich – unter bestimmten Voraussetzungen – für ein anderes Gymnasium im Landkreis Kelheim zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Schule dem zustimmt und eine entsprechende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr besteht. Zusätzlich wird eine Geschwisterregelung eingeführt, die es Schülern und Schülerinnen ermöglicht, dieselbe Schule wie ältere Geschwister zu besuchen.
Diese Entscheidung basiert auf mehreren außergewöhnlichen Umständen. Die Übernahme einer kirchlichen Schule durch den Staat stellt in Bayern einen bisher einmaligen Vorgang dar. Während bei der Gründung einer neuen Schule normalerweise eine mehrjährige Übergangszeit zur Verfügung steht, bleibt im Fall des neuen staatlichen Gymnasiums Rohr i. NB nur ein Zeitraum von wenigen Monaten.
Die Regelung trägt dem Interesse der Schülerinnen und Schüler Rechnung, zwischen mehreren Gymnasien wählen zu können. Zudem kann eine gewisse Konkurrenzsituation zwischen Schulen eine Qualitätssteigerung bewirken.
Da das Deutschlandticket derzeit die Kosten der Schülerbeförderung abdeckt, entstehen durch die Wahlfreiheit keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Landkreis. Auch gibt es keine gesicherten Hinweise darauf, dass das D-Ticket in naher Zukunft wegfallen wird. Sollte es dennoch abgeschafft werden, werden die Übergangs- und Geschwisterregelung außer Kraft gesetzt, allerdings ohne dass bereits aufgenommene Schülerinnen und Schüler zum Schulwechsel gezwungen werden.
Die getroffene Regelung soll sicherstellen, dass den Familien ausreichend Flexibilität geboten wird, um die beste Schulwahl für ihre Kinder treffen zu können.
Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen direkt an die Schülerbeförderung im Landkreis Kelheim unter E-Mail: schuelerbefoerderung@landkreis-kelheim.de oder Tel.Nr. 09441 207 3525.