Marke Landkreis Kelheim

Alkoholfreies Bier im Straßenverkehr

21. Februar 2025: Der Verkehrssicherheitsbeauftragte informiert.

Die Faschingszeit steht bevor – und der eine oder andere denkt sich vielleicht „Ach, dann trinke ich alkoholfreies Bier…“. Während Sie hinter dem Steuer sitzen, fragen Sie sich: Ist alkoholfreies Bier im Straßenverkehr tatsächlich unproblematisch?

Was steckt drin?

Alkoholfreies Bier enthält in der Regel bis zu 0,5 % Alkohol. Dieser geringe Alkoholgehalt entsteht durch den natürlichen Gärungsprozess, bei dem Hefe verwendet wird. Trotz des minimalen Alkoholgehalts bleibt alkoholfreies Bier eine beliebte Wahl für Autofahrer, die nicht auf den Geschmack von Bier verzichten möchten.

Kein Risiko für die Fahrtüchtigkeit

Aktuelle Studien, darunter eine Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Freiburg, zeigen, dass selbst der Konsum von 1,5 Litern alkoholfreiem Bier innerhalb einer Stunde zu einem maximalen Blutalkoholwert von 0,0056 Promille führt. Dieser Wert liegt weit unter der gesetzlichen Promillegrenze von 0,5 Promille, die für Autofahrer in Deutschland gilt. Somit stellt der Genuss von alkoholfreiem Bier in der Regel kein rechtliches Problem dar.

Fahranfänger und die Null-Promille-Grenze

Besonders interessant ist die Situation für Fahranfänger, die einer Null-Promille-Grenze unterliegen. Auch hier zeigt die Forschung, dass der Konsum von alkoholfreiem Bier in moderaten Mengen keine Überschreitung dieser Grenze zur Folge hat. Dennoch wird empfohlen, auf individuelle Reaktionen zu achten und im Zweifel lieber nicht zu fahren.

Verantwortungsbewusster Genuss

Trotz der positiven Studienergebnisse sollten Autofahrer stets auf ihr eigenes Wohlbefinden achten. Das Gefühl der Betrunkenheit kann individuell unterschiedlich sein. Bei Unsicherheit ist es ratsam, auf das Fahren zu verzichten, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Alkoholfreies Bier bietet eine sichere und erfrischende Alternative für Autofahrer, die den Geschmack von Bier genießen möchten, ohne ihre Fahrtüchtigkeit zu beeinträchtigen. Mit einem Alkoholgehalt von maximal 0,5 % und positiven Studienergebnissen steht dem verantwortungsvollen Genuss nichts im Wege.