Marke Landkreis Kelheim

Bayerns Begabtenförderung

15. April 2025: Anträge können noch bis 1. Mai eingereicht werden.

Im Rahmen des Bayerischen Musikplans stellt der Freistaat auch 2025 wieder Landesmittel zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher bereit.

Kinder und Jugendliche mit außergewöhnlicher musikalischer Begabung können im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel über den Bayerischen Musikrat eine jährliche Unterstützung vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erhalten.

Anträge auf Bezuschussung von Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren oder Instrumentenbeschaffung können noch bis zum 01.05.2025 beim Bayerischen Musikrat unter https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Begabtenfoerderung gestellt werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen.

Im Jahr 2024 wurden 57.000 Euro an 46 Berechtigte ausgezahlt.