Der Verkehrssicherheitsbeauftragte informiert: Kinder unterwegs im Straßenverkehr
Stellen Sie sich vor: Sie fahren durch ein ruhiges Wohngebiet, es ist ein sonniger Nachmittag. Plötzlich rennt ein Kind hinter einem geparkten Auto hervor – Sie hatten keine Chance, es rechtzeitig zu sehen. Ihr Herz rast und Sie realisieren, wie unvorhersehbar Kinder im Straßenverkehr sein können.
Kinder sind in ihrer Welt vertieft, voller Energie und Abenteuerlust. Ihre impulsiven Bewegungen und ihre geringe Körpergröße machen sie schwer sichtbar und unberechenbar. Diese unerwarteten Momente können lebensbedrohlich sein.
Kinder im Auto
Kinder sind am Stärksten gefährdet, wenn sie im Auto mitfahren. Obwohl viele Eltern glauben, dass Radfahren das größte Risiko darstellt, zeigen Untersuchungen, dass die meisten Verletzungen bei Kindern im Auto auftreten. Dies liegt oft daran, dass Kinder nicht richtig angeschnallt sind oder ungeeignete Kindersitze verwendet werden. Daher ist es wichtig, dass Kinder immer durch geeignete Schutzsysteme gesichert werden.
Einige Eltern argumentieren gegen Kindersitze, indem sie sagen, sie seien zu teuer, unbequem oder schwer zu montieren. Diese Argumente verlieren jedoch an Gewicht, wenn man bedenkt, dass ein Kind bei einem Unfall schwer verletzt werden könnte. Die richtige Sicherung kann die Unfallfolgen erheblich mindern.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 12. Lebensjahr und unter 150 cm in geeigneten Kindersitzen gesichert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Kinder auf dem Fahrrad
Kinder sollten das sichere Fahrradfahren schrittweise und unter Aufsicht auf verkehrsfreien Plätzen erlernen. Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung allein am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Bis zum achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie diesen weiterhin nutzen. Bei vorhandenen, baulich getrennten Radwegen dürfen auch Kinder unter acht Jahren diese benutzen. Seit 2016 dürfen Eltern ihre Kinder auf dem Gehweg begleiten, müssen jedoch beim Überqueren der Fahrbahn absteigen und schieben.
Zudem sollten Kinder stets einen Fahrradhelm tragen, wobei Eltern als Vorbilder fungieren und selbst einen Helm tragen sollten. Als Elternteil sollten Sie darauf achten, dass der Helm gut sitzt und das CE-Zeichen trägt.
Verkehrssicheres Fahrrad
Ein verkehrssicheres Fahrrad benötigt eine helltönende Klingel, zwei unabhängige Bremsen, rutschfeste Pedale mit gelben Rückstrahlern, einen weißen Frontscheinwerfer und -reflektor, ein rotes Rücklicht und -reflektor sowie Reflektorstreifen, Speichenclips oder gelbe Speichenreflektoren.
Sichtbarkeit im Straßenverkehr
Kinder sollten besonders in der dunklen Jahreszeit helle Kleidung tragen, um frühzeitig von Autofahrern gesehen zu werden. Dunkle Kleidung wird erst aus 25 Metern, helle Kleidung aus 40 Metern und Sicherheitswesten oder Reflektoren aus 130 bis 140 Metern wahrgenommen.
Die Gefahren im Straßenverkehr sind vielfältig und können schwerwiegende Folgen haben. Durch frühzeitige Schulung kann das Risiko von Unfällen erheblich reduziert und die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden.