Marke Landkreis Kelheim

Hornissenberatung für den Landkreis Kelheim gesucht

01. April 2025: Interessierte können sich bei der unteren Naturschutzbehörde melden.

Das alte Sprichwort „drei Hornissen töten einen Menschen, sieben ein Pferd“ ist in der Bevölkerung noch sehr verbreitet, obwohl es jeder Grundlage entbehrt. Ein Hornissenstich ist zwar schmerzhaft, aber in seiner Wirkung nicht stärker als ein Wespen- oder Bienenstich. Lediglich Allergiker sollten stets ihr Notfallset griffbereit haben, was aber auch bei Wespen- oder Bienenstichen gilt. Und abgesehen davon stechen die sehr friedlichen Hornissen niemals ohne Grund, sondern werden nur aggressiv, wenn sie sich bedroht fühlen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man nach den Tieren schlägt, sie drückt oder quetscht oder ihr Nest beschädigt, zerstört, erschüttert oder sich in sonstiger Weise daran zu schaffen macht. Lässt man die Tiere und ihr Nest in Ruhe, sind keine Aggressionen oder gar Stiche zu erwarten. Wer sich näher mit diesem Thema befasst und den Hornissen ohne Angst, aber mit Respekt begegnet, wird feststellen, um welch beeindruckende Lebewesen es sich handelt.

Die untere Naturschutzbehörde ist Ansprechpartner bei Problemen mit Hornissen. Hornissen sind besonders geschützt und dürfen inklusive Nest und Brut nicht gefangen, verletzt, getötet, beschädigt, zerstört oder ohne Genehmigung umgesiedelt werden.

Nachdem ehemals von Hornissen vorrangig genutzte Nistmöglichkeiten wie hohle Bäume in der freien Landschaft sehr selten geworden sind, bauen Hornissen ihre Nester häufig im Bereich menschlicher Siedlungen. Dies sorgt oft für Besorgnis und Angst. Jedoch ist bei Beachtung bestimmter Verhaltensregeln meist ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hornisse möglich, zumal ein Hornissenstaat nur etwa fünf bis sechs Monate existiert und sich im Herbst vollständig auflöst.

Ehrenamtliche Hornissenberater und Hornissenberaterinnen werden von der unteren Naturschutzbehörde bei eingehenden Meldungen aus der Bevölkerung eingesetzt. Sie beraten Betroffene mit dem Ziel, die Angst vor Hornissen zu nehmen, umfassend über die Lebensweise der Tiere aufzuklären und nach Möglichkeit ein Belassen des Hornissennestes bis zur natürlichen Auflösung des Hornissenvolkes im Herbst zu erreichen.

Eine Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde durch ehrenamtlich Mitarbeitende ist im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) gesetzlich verankert. Die notwendigen Kenntnisse für die Tätigkeit im Rahmen der Hornissenberatung werden im Zuge eines Ausbildungslehrgangs bei der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) in Laufen oder bei einer gleichartigen Ausbildung vermittelt. Für die ehrenamtlichen Einsätze kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden.

Folgende Voraussetzungen sollten für die Tätigkeit in der Hornissenberatung vorliegen:

• Interesse an Hornissen und deren Schutz

• Bereitschaft, die notwendige Ausbildung zu absolvieren

• Bereitschaft, Beratungs- und Informationsarbeit bei Betroffenen vor Ort zu leisten. Diese Beratungs- und Informationsarbeit fällt hauptsächlich in der Zeit von Frühsommer bis Herbst eines Jahres an.

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kelheim unter Tel. 09441 207-4311 oder per Mail unter monika.plank@landkreis-kelheim.de.