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Regionaler Planungsverband Landshut: Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut

14. April 2025: Regionaler Planungsverband Landshut: Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut

REGIONALER PLANUNGSVERBAND LANDSHUT
Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut, Neufassung des Kapitels B VI Energie;
Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat in seiner Sitzung am 13. März 2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft beschlossen.

Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:
- die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
- die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
- die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
- die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
- die Öffentlichkeit.

Der Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Kelheim zur Einsichtnahme aus.

Auslegungsort:
Landratsamt Kelheim
Bauamt Zi.Nr. O2.68
Donaupark 12
93309 Kelheim

Auslegungszeit:
14. April 2025 bis 31. Mai 2025 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten (Mo-Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr)

Gleichzeitig sind die Verfahrensunterlagen in das Internet eingestellt und können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:

- auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Landshut: Aktuelle Fortschreibungen - Regionaler Planungsverband Landshut
- auf der Homepage der Regierung von Niederbayern: Regionalplanung - Regierung von Niederbayern
- auf der Homepage des Landkreises Kelheim
Landkreis Kelheim

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.05.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Geschäftsstelle, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, E-Mail: region@landshut.org zu äußern.

Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Landshut verarbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Absatz 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet.

Landshut, den 8. April 2025
Regionaler Planungsverband Landshut


Peter Dreier
Landrat
Verbandsvorsitzender