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Stellenausschreibung: Veterinärassistent oder Auszubildender zum Veterinärassistent (m/w/d)

21. Februar 2025: Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 24. März 2025.

Die Regierung von Niederbayern sucht für das Landratsamt Kelheim einen Veterinärassistenten oder Auszubildenden zur Veterinärassistenten/in (m/w/d).

Der Aufgabenschwerpunkt der zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzenden Vollzeitstelle umfasst die Mitarbeit in Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Überwachung des Viehverkehrs und der Tierkennzeichnung, der Tierkörperbeseitigung, der Tierarzneimittel sowie der Futtermittelprobenahme.

Anforderungsprofil

  • Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Meisterprüfung in der Landwirtschaft (Tierwirtschaft, Pferdewirtschaft o. ä.) oder die bestandene Abschlussprüfung und in der Regel eine förderliche praktische Tätigkeit von fünf Jahren nach Beendigung der Berufsausbildung in der Landwirtschaft (Tierwirtschaft, Pferdewirtschaft o. ä.). Ebenso anerkannt ist der Abschluss einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft (Fachrichtung Landbau), der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft bzw. einer Höheren Landbauschule.
  • Vorausgesetzt werden zudem die Bereitschaft, die grundsätzlich zweijährige Ausbildung in einem Arbeitsverhältnis als Tarifbeschäftigte/r (m/w/d) zu absolvieren,
  • die fachliche und persönliche Eignung für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis,
  • die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Außendienst,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B,
  • Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft,
  • Teamfähigkeit,
  • Flexibilität sowie
  • gute EDV-Kenntnisse.

Die Stelle steht auch für Bewerber (m/w/d) offen, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung als Veterinärassistent/in (m/w/d) verfügen (Qualifikation für die Fachlauflaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“, fachlicher Schwerpunkt „veterinär-technischer Dienst“). Es steht
grundsätzlich eine Stelle der BesGr. A 7 zur Verfügung. Höhere Besoldungsgruppen bedürfen der Abklärung im Einzelfall. Ein möglicher Versetzungszeitpunkt ist noch mit der Personal verwaltenden Dienststelle zu verhandeln. Das Einverständnis zur Einsichtnahme in die vollständige Personalakte ist zu erteilen. Von dieser Ermächtigung würden wir jedoch erst bei Bedarf in der letzten Entscheidungsphase Gebrauch machen.

Die Vergütung erfolgt nach TV-L, bzw. nach der Verbeamtung nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Stelle ist nach Abschluss der Ausbildung grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die Besetzung in Vollzeit möglich ist. Die Gleichstellung aller
Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGIG) wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung – uneingeschränkte
Außendienstfähigkeit vorausgesetzt – bevorzugt berücksichtigt. Bitte geben Sie die Schwerbehinderung im Anschreiben oder Lebenslauf an und fügen Sie einen Nachweis bei.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen übersenden Sie bitte bis zum 24.03.2025 über das Online-Bewerbungsportal unter https://regierung.niederbayern.bayern.de/ueber_uns/arbeitgeber/stellenangebote/index.html.

Für personalrechtliche Auskünfte steht Ihnen Herr Westermeier (Telefon: 0871 808-1182) zur Verfügung.