Vereinspauschale 2025: Antragsfrist endet am 3. März
Das Landratsamt Kelheim macht auf die Frist zur Beantragung der Vereinspauschale aufmerksam. Die Anträge müssen heuer bis spätestens 03.03.2025 beim Landratsamt Kelheim, Außenstelle Hemauer Straße 48 (Zi.-Nr. H 209, Roland Rabl) eingereicht werden. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vereinspauschale kann an Vereine gezahlt werden, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, als gemeinnützig anerkannt sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und ihren Vereinssitz in Bayern haben. Der Vereinszweck hat der Pflege des Sports zu dienen, außerdem muss der Verein dem Verband angehören und aktive Jugendarbeit leisten.
Diese letzte Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 01.01.2025 die Zahl der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre mindestens zehn Prozent der Gesamtmitglieder beträgt. Das Beitragsaufkommen des Vereins muss im letzten Jahr vor der Bewilligung so hoch gewesen sein, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen entspricht:
12 Euro je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre,
25 Euro je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre,
50 Euro je Mitglied ab 18 Jahre.
Als Unterlagen sind der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und gültige Übungsleiterausweise bzw. bei DOSB Lizenzen der Ausdruck notwendig. Ein unvollständiger Antrag kann nicht akzeptiert werden und führt dazu, dass die Antragsfrist nicht eingehalten wird. Es kann auch ein Antrag über die Bayern ID gestellt werden, dabei haben Sie folgende Möglichkeiten zur Auswahl: Softwarezertifikat Authega oder Elster.
Für Fragen steht das Landratsamt Kelheim (Roland Rabl, Tel. 09441 207-3311) gerne zur Verfügung. Der Antrag kann auch auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreis-kelheim.de/landratsamt/landratsamt/geschaeftsverteilung/?foerderung-des-sports&orga=4b5e5076773de10eee88f3086f3543d1
abgerufen werden. Alternativ steht ein Online-Antrag auch unter
Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat
BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID)
zur Verfügung.
Weitere Infos zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration unter:
https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php