Integration
„Wir sind Landkreis Kelheim" - so lautet unser gemeinsames Motto. Zu diesem "wir" zählen Einheimische und Zugewanderte in unserem Landkreis. Rund 15% der derzeit im Landkreis lebenden Menschen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Integration ist ein wesentliches Zukunftsthema das erfordert, sich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen und Chancen intensiv zu beschäftigen: Arbeitsmarktintegration, Schulbildung sowie kulturelle und gesellschaftliche Begegnungen sind ein Fokus in unserer Arbeit.
Was heißt Integration im Landkreis Kelheim?
Integration ist ein Prozess, an dem Einwandernde und Aufnahmegesellschaft gleichermaßen eingebunden sind. Ziel ist es, auf langer Sicht die gleichberechtigte Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kelheim zu erreichen, unabhängig davon, ob diese einen Migrationshintergrund haben oder nicht.
Im Landratsamt Kelheim kooperieren unterschiedliche Stellen miteinander. Zu ausländerrechtlichen Fragen, kontaktieren Sie bitte die Ausländerbehörde. Diese ist zuständig für die Durchführung des Zuwanderungsgesetzes und verschiedener Spezialgesetze, die die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern regeln.
Bei Fragen und Anliegen im Bereich der Unterbringung von Asylbewerbern kontaktieren Sie die Asyl-Unterbringung. Bei Fragen zu Grundsicherung, Asylbewerberleistungen bzw. zur Bezahlkarte wenden Sie sich an die Gruppe A des Amtes für Soziales.
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09441 207-1046 | 09441 207-1150 | O2.76 | veronika.pollinger@landkreis-kelheim.de |
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