Kultur- und Heimatpflege

„Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden.“
(aus der Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten –Heimatpflegerichtlinie – HeiPflR)


Die Bewahrung und Pflege des heimatlichen Kulturgutes ist eine wichtige Aufgabe im öffentlichen Leben.

  • Denkmalschutz und Denkmalpflege: gemäß Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) beraten und unterstützen die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger die Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Die Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger sollen bei der Inventarisation, Sicherung und Erforschung von Bau- und Bodendenkmälern mitwirken. Gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayDSchG können sie die Eintragung von Bau- und Bodendenkmälern in die Denkmalliste anregen.

  • Beteiligung im Planungs- und Bauwesen: Aufgabe der Heimatpflege ist es auch, für den in der Verfassung garantierten Schutz der Landschaft und den Erhalt der Orts- und Siedlungsbilder einzutreten.
    Die Bauleitplanung ist Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Diese stellen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitpläne auf, in denen die Entwicklung des Gemeindegebiets sowie dessen bauliche und sonstige Nutzung vorbereitet und geleitet werden. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes besonders zu berücksichtigen.

  • Pflege von Bräuchen, Dialekten und Trachten: Bräuche, Dialekte und Trachten gehören zu den lebendigsten Ausdrucksformen kultureller Vielfalt in Bayern. Ebenso wie orts- und landschaftsgebundene Merkmale prägen sie unmittelbar die Alltags- und Festkultur der Menschen. Sie sind damit in besonderer Weise geeignet, das Bewusstsein für die Heimat zu bilden und zu stärken. Aufgabe der Heimatpflege ist es dabei, die geschichtliche, soziale und kulturelle Bedeutung von Bräuchen, Dialekten und Trachten zu vermitteln sowie deren identitätsstiftende Kraft herauszustellen. Zugleich soll sie Bemühungen um deren zeitgemäße Weiterentwicklung unterstützend begleiten, zu bestimmten Erscheinungsformen gegebenenfalls aber auch kritisch Stellung beziehen.

  • Pflege von Volkslied, Volksmusik und Volkstanz: Volkslied, Volksmusik und Volkstanz sind gleichfalls wesentlicher Teil der Alltags- und Festkultur. In ihren regional unterschiedlichen Ausprägungen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Identitätsfindung und schaffen einen unmittelbaren und ganzheitlichen Heimatbezug. Aufgabe der Heimat- und Volksmusikpflege ist es, diese traditionellen Formen der Musik zu erfassen, zu dokumentieren und weiterzugeben. Darüber hinaus soll sie Menschen aller Generationen zu eigener musikalischer Betätigung und zu kreativem Umgang mit überlieferten Texten, Melodien und Tänzen anregen. Über die Traditionspflege hinaus eröffnen Volkslied, Volksmusik und Volkstanz breiten Bevölkerungsschichten eine Vielzahl auch zeitgebundener Ausdrucksformen und lassen Raum für interkulturelle Prozesse.

  • Sammeln und Dokumentieren von kulturellen Zeugnissen: Das Bewahren von kulturellen Zeugnissen unserer geschichtlichen und regionalen Identität ist kein Selbstzweck, sondern der gegenwärtigen und vor allem auch der zukünftigen Sicherung und Bereitstellung von Kenntnissen und Erfahrungen verpflichtet. Deshalb muss Heimatpflege nicht nur geschichts-, sondern auch zukunftsorientiert agieren. Indem Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger gezielt sammeln, aufbewahren, verzeichnen und dokumentieren, sorgen sie in besonderer Weise dafür, dass Kulturgüter erhalten bleiben und nachfolgenden Generationen somit jene dinglichen Überlieferungen und Quellen zur Verfügung stehen, die sie brauchen, um die Vergangenheit richtig verstehen und beurteilen zu können.

  • Kulturelle Integration befördern: Menschen haben sich zu allen Zeiten räumlich bewegt. Sie haben ihre angestammte Heimat verlassen, um anderswo eine neue Heimat zu finden. Wie die Geschichte lehrt, brachten Zuwanderer regelmäßig auch neues Wissen, innovative Fähigkeiten und fortschrittliche Anschauungen mit sich, die maßgeblich zur positiven Weiterentwicklung und kulturellen Bereicherung einer Gesellschaft beitrugen. Aus der demokratischen Überzeugung heraus, dass das Recht auf Heimat ungeachtet von ethnischer und sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion und Staatsangehörigkeit gilt, ist es daher Aufgabe der Heimatpflege, zu Offenheit, Toleranz und Integration beizutragen.

  • Wissen vermitteln: Wissen und Aufklärung sind nach wie vor die wichtigsten Voraussetzungen, um Menschen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum verantwortungsvollen Umgang mit der kulturellen Überlieferung zu motivieren. Denn nur wer ihre Werte kennt, wird die Heimat schätzen, sich für sie einsetzen, sie erhalten, sie pflegen und weiterentwickeln.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kultur- und Heimatpflege hat der Landkreis Kelheim ehrenamtliche Kreisheimatpfleger bestellt, die beratend und unterstützend tätig sind.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V.

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