Feststellung von einer Behinderung

Feststellung von einer Schwer-Behinderung heißt:
Jemand entscheidet,
ob die andere Person eine Schwer-Behinderung hat.
Oder nicht.
Das machen die Mitarbeiter vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Wenn die Mitarbeiter sagen,
dass jemand eine Schwerbehinderung hat.

Dann bekommt diese Person einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
In dem Ausweis steht:

  • Der Grad der Behinderung
    Das heißt:
    Wie schwer die Behinderung ist.
  • Merk-Zeichen für Nachteils-Ausgleich.
    Nachteils-Ausgleich heißt:
    Jemand hat wegen seiner Behinderung Schwierigkeiten im Leben.
    Deswegen bekommt er Unterstützung.
    Zum Beispiel:
    Er darf kostenlos mit dem Zug fahren.
    Das steht dann in seinem Schwer-Behinderten-Ausweis.

Der Ausweis soll den Menschen mit Schwer-Behinderung helfen.

Wenn Sie den Ausweis beantragen wollen,
dann schreiben Sie dem Zentrum.
Oder rufen Sie das Zentrum an.

Die Adresse ist:

Zentrum Bayern, Familie und Soziales

Friedhofstraße 7
84028 Landshut


 Telefon: 08 71 – 82 91 11


 E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de 

Internet: www.zbfs.bayern.de 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
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