Feststellung von einer Behinderung
Feststellung von einer Schwer-Behinderung heißt:
Jemand entscheidet,
ob die andere Person eine Schwer-Behinderung hat.
Oder nicht.
Das machen die Mitarbeiter vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Wenn die Mitarbeiter sagen,
dass jemand eine Schwerbehinderung hat.
Dann bekommt diese Person einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
In dem Ausweis steht:
- Der Grad der Behinderung
Das heißt:
Wie schwer die Behinderung ist. - Merk-Zeichen für Nachteils-Ausgleich.
Nachteils-Ausgleich heißt:
Jemand hat wegen seiner Behinderung Schwierigkeiten im Leben.
Deswegen bekommt er Unterstützung.
Zum Beispiel:
Er darf kostenlos mit dem Zug fahren.
Das steht dann in seinem Schwer-Behinderten-Ausweis.
Der Ausweis soll den Menschen mit Schwer-Behinderung helfen.
Wenn Sie den Ausweis beantragen wollen,
dann schreiben Sie dem Zentrum.
Oder rufen Sie das Zentrum an.
Die Adresse ist:
Zentrum Bayern, Familie und Soziales
Friedhofstraße 7
84028 Landshut
Telefon: 08 71 – 82 91 11
E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de