Hilfen zur Gesundheit
Wenn man keine Kranken-Versicherung hat,
dann bekommt man Hilfen zur Gesundheit.
Das bedeutet:
Wenn man zum Arzt muss.
Oder wenn man ins Kranken-Haus muss.
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Kosten.
Genauso wie die Kranken-Versicherung das normalerweise macht.
Das Sozial-Amt bezahlt auch die Kosten:
- wenn man schwanger ist
- wenn man gerade ein Kind bekommen hat
- wenn man nicht sicher ist,
ob man Kinder bekommen will.
Und wenn man mit dem Arzt darüber spricht. - vorbeugende Gesundheits-Hilfe
Vorbeugend heißt:
Man passt schon vorher auf,
dass man nicht krank wird.
Manche Leute bekommen vom Sozial-Amt jeden Monat Geld.
Damit sie ihren Lebens-Unterhalt bezahlen können.
Lebens-Unterhalt ist zum Beispiel die Wohnung.
Und das Essen.
Diese Leute werden von dem Sozial-Amt
bei der Kranken-Kasse angemeldet.
Das passiert automatisch.
Sie bekommen dann eine Versicherten-Karte
von der Kranken-Kasse.
Mit der Versicherten-Karte können sie einfach zum Arzt gehen.
Und können sich untersuchen lassen.
Sie bekommen die gleichen Untersuchungen wie Leute,
die eine Kranken-Versicherung haben.
Man kann die Hilfen zur Gesundheit auch bekommen,
wenn man selbst ein bisschen Geld verdient.
Und seinen Lebens-Unterhalt selbst bezahlen kann.
Aber wenn man für seine Gesundheit kein Geld mehr übrig hat.
Man kann dann zum Sozial-Amt gehen,
wenn man krank ist.
Das Sozial-Amt entscheidet dann,
ob man Hilfen zur Gesundheit bekommt.
Wenn Sie Fragen haben,
dann melden Sie sich bei uns.
Die Adresse ist:
Landratsamt Kelheim
Amt für soziale Angelegenheiten
Donaupark 12
93309 Kelheim
Telefon: 09 44 1 – 20 70
Fax: 09 44 1 – 20 7 52 60
E-Mail: sozialamt@landkreis-kelheim.de